Wussten Sie, …? … dass Sie auch als Ehepartner eine Vorsorgevollmacht benötigen?
Wer denkt, dass sein Ehepartner im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen kann, liegt falsch. Denn auch Eheleute dürfen die finanziellen und medizinischen Angelegenheiten ihres Partners nur mit ausdrücklicher Bevollmächtigung regeln. Ohne eine sogenannte Vorsorgevollmacht bekommen Erwachsene, die nicht mehr selbstständig Entscheidungen treffen können, vom Gericht einen Betreuer zugewiesen. Aber, merkt Wolfgang Müller an: „In der Vorsorgevollmacht kann bereits für den Fall der notwendigen Betreuung eine (nahestehende) Person als Betreuer vorgeschlagen werden. Diesem Vorschlag ist im Regelfall durch das Gericht zu folgen.“ Daher ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig. Der Verfasser erklärt darin, wer seine rechtlichen, wirtschaftlichen sowie finanziellen Angelegenheiten regeln und in gesundheitlichen Fragen für ihn entscheiden darf. Welche Aufgabenbereiche der Bevollmächtigte konkret übernehmen soll, kann der Verfasser hier im Detail festlegen. Die Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden und könnte damit sogar mündlich erfolgen. Es ist aber sinnvoll, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. „Damit die Befugnisse des Bevollmächtigten zweifelsfrei dokumentiert sind, sollte die Vollmacht in Schriftform verfasst, unterschrieben und gegebenenfalls beglaubigt werden“, rät der Experte der IDEAL Versicherung. Die Beglaubigung kann bei einem Notar oder der zuständigen Betreuungsbehörde erfolgen. Wer seinem Vertreter die Verfügungsgewalt über Immobilien erteilen möchte, benötigt sogar eine notarielle Beurkundung. „Damit Krankenhäuser, Gerichte und Behörden im Ernstfall schnell Kenntnis vom Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht erhalten, empfiehlt sich zusätzlich ein Eintrag in das nationale Zentrale Vorsorgeregister (ZVR)“, so Müller. Dieses Register wird von der Bundesnotarkammer geführt, weitere Informationen erhalten Interessenten unter www.vorsorgeregister.de. Bevollmächtigte Personen können auf diese Weise schnell ermittelt und benachrichtigt werden.
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