Bei uns erhalten Sie aktuelle lokale Nachrichten und Infos

A.G.D.A.Z. Stadtteiltreff
Cesar-Klein-Ring 40, 22309 Hamburg
www.agdaz.de

Alt-Rahlstedter Kirche
Rahlstedter Str. 79, 22149 Hamburg
www.kirche-alt-rahlstedt.de

Amateurtheater Duvenstedt
Specksaalredder 52, 22397 Hamburg
www.max-kramp-haus.de/vereinigung

Begegnungsstätte Bergstedt
Bergstedter Chaussee 203, 22395 Hamburg
www.begegnungsstaette-bergstedt.de

Bezirksamt Wandsbek
Schloßstr. 60, 22041 Hamburg
www.hamburg.de

BIM – Bürgerhaus in Meiendorf
Saseler Str. 21, 22145 Hamburg
www.bim-hamburg.de

BRAKULA – Bramfelder Kulturladen
Bramfelder Ch. 265, 22177 Hamburg
www.brakula.de

Bücherhalle Alstertal
Heegbarg 22, 22391 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Bramfeld
Herthastr. 18, 22179 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Farmsen
Rahlstedter Weg 10, 22159 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Jenfeld
Rodigallee 293, 22043 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Rahlstedt
Amtsstr. 3 a, 22143 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Steilshoop
Schreyerring 26 (EKZ), 22309 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Volksdorf
Weiße Rose 1, 22359 Hamburg
www.buecherhallen.de

Bücherhalle Wandsbek
Wandsbeker Allee 64, 22041 Hamburg
www.buecherhallen.de

Christus-Kirche Wandsbek
Schloßstr. 78, 22041 Hamburg
www.christuskirche-wandsbek.de

CinemaXX Hamburg-Wandsbek
Quarree 8-10, 22041 Hamburg
www.cinemaxx.de

Farb-Raum
Am Sooren 3, 22149 Hamburg
www.brigittepoenighaus.de

Forum Alstertal
Kritenbarg 18, 22391 Hamburg
www.forum-alstertal.de

foyer d’art
Groten Hoff 12, 22359 Hamburg
www.foyer-d-art.de

Freie Kulturinitiative Jenfeld
Kelloggstr. 38, 22045 Hamburg
www.quadriga-hamburg.de

Friedenskirche-Osterkirche
Papenstr. 70, 22089 Hamburg
www.friesenskirche-eilbek.de

Fundus Theater
Hasselbrookstr. 25, 22089 Hamburg
www.fundus-theater.de

Gut Karlshöhe
Karlshöhe 60, 22175 Hamburg
www.gut-karlshoehe.de

Gymnasium Grootmoor
Am Damm 47, 22175 Hamburg
www.grootmoor.de

Hamburger Puppentheater
Bramfelder Str. 9, 22305 Hamburg
www.hamburgerpuppentheater.de

Haus der Jugend Bramfeld
Herthastr. 16, 22179 Hamburg
www.hdj-bramfeld.de

Helmut-Schmidt-Universität
Holstenhofweg 85, 22043 Hamburg
www.hsu-hh.de

Henneberg-Bühne Poppenbüttel
www.hennebergbuehne.de

IGL
Flughafenstr. 91, 22145 Hamburg
www.igl-hamburg.de

Jenfeld-Haus e.V.
Charlottenburger Str. 1, 22045 Hamburg
www.jenfeld-haus.de

Johannes-Brahms-Gymnsium
Höhnkoppelort 24, 22179 Hamburg
www.johannes-brahms-gymnasium.de

Martins-Kirche
Hohwachter Weg 2, 22143 Hamburg
www.kirche-alt-rahlstedt.de

Kirche am Rockenhof
Rockenhof 3, 22359 Hamburg
www.kirche-in-volksdorf.de

Kirchengemeinde „St. Stephan“
Stephanstr. 117, 22047 Hamburg
www.st-stephan-hamburg.de

Koralle Kino
Kattjahren 1, 22359 Hamburg
www.korallekino.de

Kreuzkirche Wandsbek
Kedenburgstr. 10, 22041 Hamburg
www.kreuzkirche-wandsbek.de

Kulturkreis Berner Schloss
Saselheider Weg 33, 22159 Hamburg
Kulturkreis Berner Schloss

Kulturschloss Wandsbek
Königsreihe 4, 22041 Hamburg
www.kulturschloss-wandsbek.de

Kulturwerk Rahlstedt
www.kulturwerk-rahlstedt.de

Kunstkate
Eulenkrugstr. 60-64, 22359 Hamburg
www.kunst-raum.de

Malschule Volksdorf
Hoisberg 32, 22359 Hamburg
www.malschule-volksdorf.de

Martinskirche
Hohwachter Weg 2, 22147 Hamburg
www.martinskirche-rahlstedt.de

Max-Kramp-Haus
Duvenstedter Markt 8, 22397 Hamburg
www.vereinigung-duvenstedt.de

Museumsdorf Volksdorf
Im Alten Dorfe 46-48, 22359 Hamburg
www.museumsdorf-volksdorf.de

Naturschutz Informationshaus
Duvenst. Triftweg 149, 22397 Hamburg

Ohlendorffsche Villa
Im AltenDorfe 28, 22359 Hamburg
www.kulturkreis-walddoerfer.de

Osterkirche
Bramfelder Ch. 202, 22177 Hamburg
www.osterkirche-bramfeld.de

Parkresidenz Greve & Co
Karl-Lippert-Stieg 1, 22391 Hamburg
www.parkresidenz-alstertal.de

Rahlstedter Kulturverein
www.rahlstedter-kulturverein.de

Recital-Musikforum Wandsbek
Wandsbeker Königstr. 50, 22041 Hamburg
www.recital-musikforum.de

Residenz am Wiesenkamp
Wiesenkamp 16, 22359 Hamburg
www.albertinen.de

Sasel-Haus e.V.
Saseler Parkweg 3, 22393 Hamburg
www.saselhaus.de

Senator-Neumann-Heim
Heinr.-von-Ohlendorff-Str. 20, 22359 Hamburg
www.bhh-sozialkontor.de

Seniorentagesstätte Volksdorf
Farmsener Landstr. 202, 22359 Hamburg
www.treffpunkt-volksdorf.de

Siemers’scher Hof
Bergstedter Markt 1, 22395 Hamburg
www.siemersscher-hof.com

Thomas Kirche
Haldesdorfer Str. 28, 22179 Hamburg
www.thomaskirche-bramfeld.de

Torhaus Wellingsbüttel
Wellingsbüttler Weg 75, 22391 Hamburg
www.kulturkreis-torhaus.de

Versöhnungskirche
Eilbektal 15, 22089 Hamburg
www.versoehnungskirche-hamburg.de

Volkshochschule Hamburg Ost
Berner Heerweg 183, 22159 Hamburg
www.vhs-hamburg.de

Pflegeheim adé: Wenn Pflegebedürftige bei den Angehörigen einziehe

Etwa ein Viertel der Pflegebedürftigen wird in Deutschland vollstationär in einem Pflegeheim betreut. Doch aufgrund der Corona-Krise und dem damit verbundenen Infektionsrisiko haben viele Angehörige Angst um ihre Verwandten, die in einer solchen Einrichtung leben. Einige erwägen deshalb, den Pflegebedürftigen zu sich nach Hause zu holen. Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, informiert über gesetzliche Änderungen aufgrund der Pandemie und gibt Tipps, wie Angehörige die Situation meistern können.

Sind die eigenen vier Wände zur Pflege geeignet? Zunächst einmal gilt es zu klären, ob das Haus oder die Wohnung die Anforderungen für altersgerechtes Wohnen erfüllt. „Von der Barrierefreiheit über ein elektrisches Pflegebett bis hin zum Notrufsystem: Damit es mit der Pflege im eigenen Zuhause klappt, sind häufig Umbauten erforderlich oder es müssen Hilfsmittel angeschafft werden“, erläutert Birger Mählmann. Für bauliche Veränderungen im Rahmen der Pflege können Menschen mit Pflegegrad einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Umfassende Informationen zu Hilfsmitteln finden Interessierte im Online-Ratgeber „Hilfsmittel für die häusliche Pflege“, der vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Bei einem akuten Pflegefall in der nahen Verwandtschaft dürfen sich Angehörige kurzfristig bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat der Gesetzgeber diesen Zeitraum mit einer Gesetzeserweiterung bis zum 30. September 2020 auf 20 Arbeitstage erweitert. Voraussetzung: Der Pflegeengpass ist aufgrund dieser Pandemie entstanden. Die unbezahlte Freistellung muss jeder Betrieb gewähren. Trotzdem rät der Pflegeexperte, vorab mit dem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen. Fordert dieser eine Bescheinigung, muss der Arbeitnehmer die Pflegebedürftigkeit mit einem Attest des behandelnden Arztes belegen.

Längerfristige Vereinbarung von Beruf und Pflege. In Betrieben mit mindestens 16 Beschäftigten haben Arbeitnehmer zusätzlich das Recht auf Pflegezeit für maximal sechs Monate. Dabei handelt es sich um einen vorübergehenden Wechsel in Teilzeit oder eine unbezahlte Freistellung. Eine teilweise Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz ist in Betrieben ab 26 Beschäftigten möglich. „Hier können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren – und das für maximal 24 Monate“, erläutert Mählmann. Bisher mussten Pflegezeit und Familienpflegezeit jeweils zusammenhängend genommen werden und der Übergang lückenlos erfolgen. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt jedoch: Pflegende Angehörige können unter Zustimmung des Arbeitgebers eventuell vorhandene „Restzeiten“ bis spätestens Ende September dieses Jahres nachträglich nehmen. „Zusammengenommen darf die Auszeit die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten“, weiß der Experte. Üblicherweise müssen Arbeitnehmer die Familienpflegezeit acht Wochen vorher ankündigen. Soll sie spätestens zum 1. September 2020 beginnen, reicht es aktuell, wenn der Arbeitgeber zehn Tage vor Antritt in Textform informiert wird. Außerdem dürfen Angehörige in Familienpflegezeit bis Ende September die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden innerhalb eines Monats unterschreiten. Bereits seit 2019 gibt es die Brückenteilzeit, die in Betrieben mit mindestens 46 Beschäftigten für ein bis fünf Jahre möglich ist.

Pflege zu Hause bewältigen. Viele unterschätzen die körperlichen und psychischen Auswirkungen der häuslichen Pflege. Es bedeutet beispielsweise einen enormen Kraftaufwand, einem Elternteil mit 70 Kilogramm Körpergewicht mehrmals am Tag beim Aufstehen zu helfen. Das belastet bei Angehörigen auf Dauer die Muskulatur und Wirbelsäule. „Aber auch die Pflege kognitiv eingeschränkter Menschen zum Beispiel bei Demenz, kann psychische Probleme auslösen. Denn hierbei handelt es sich häufig um einen Rund-um-die-Uhr-Job, da Demenzkranke immer wieder Anleitungen zum täglichen Leben benötigen“, erläutert Birger Mählmann von der IDEAL. Wer Müdigkeit, allgemeines Unwohlsein, innere Unruhe, depressive Stimmungen, Schuldgefühle, Aggressionen, Angst und Schlafstörungen bei sich bemerkt, sollte sich regelmäßig Zeit für sich selbst nehmen und sich Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte holen. Diese können beispielsweise Bereiche, die Angehörige selbst nicht leisten können oder wollen, abdecken. Dazu lassen sich die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung für private Pflege (Pflegegeld) und professionelle Pflege (Pflegesachleistungen) kombinieren. Wer zum Beispiel ein Elternteil mit Pflegegrad 3 zuhause pflegt, kann entweder 545 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.298 Euro Pflegesachleistungen beantragen oder eine Kombination aus beiden Leistungen in Anspruch nehmen.

Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige. Tritt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein, rät der IDEAL-Experte, umgehend Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen: „Den Antrag so schnell wie möglich an die Pflegeversicherung schicken.“ Denn diese Lohnersatzleistung wird frühestens ab dem Tag des Antrags gezahlt. Sowohl für Pflege- als auch für Familienpflegezeit können Angehörige ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. „Wer bis zum 30. September 2020 Corona-bedingt weniger verdient als zuvor, kann dies im Antrag vermerken und entsprechende Nachweise einreichen. Dann wird dies bei der Berechnung der Darlehenshöhe berücksichtigt“, informiert Mählmann. Zudem können Pflegebedürftige ihr Pflegegeld als finanzielle Anerkennung an den pflegenden Angehörigen auszahlen. Mählmann ergänzt: „Wer die Pflege eines nahen Angehörigen für mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche übernimmt, kann sich diese Zeiten von der Rentenversicherung anrechnen lassen.“ Weitere Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Angehörige beispielsweise bei den Pflegeberatungsstellen und beim Bundesfamilienministerium (www.wege-zur-pflege.de), das auch ein Pflegetelefon eingerichtet hat: 030 20179131.

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